Von Hans, 10.10.2006, 14:19 Uhr

Nun sammeln sie wieder, die Damen und Herren der Polizeidirektion Lüneburg. Sammeln alles, was ihnen so unter die Finger kommt, um den Widerstand des Wendlands zu diskreditieren, oder gar zu kriminalisieren. So absurd die Umstände sind, die sich um ein Loch auf oder an der CASTOR-Straße beziehen, so schnell greifen die polizeilichen Kriminalisierungsmethoden.

Getroffen hat es einen Menschen aus Langendorf an der CASTOR-Strecke - sein Haus und Hof wurden am vergangenen Donnerstag, den 5. 10. durchsucht. Gefunden wurde - nahezu nichts. Aber das paßt der Polizei nicht wirklich ins Kalkül. Also lanciert sie heute (10. Oktober) in der örtlichen Zeitung einen Artikel, in dem es heißt, im Zuge der Ermittlungen habe sich “der Tatverdacht gegen eine beschuldigte Person erhärtet, so daß das Amtsgericht Dannenberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lüneburg den Durchsuchungsbefehl erlassen” habe, so kolportiert das Blatt. “Verschiedene Gegenstände”, die “daraufhin untersucht werden, ob sie mit dem Loch in Verbindung gebracht werden können, das Unbekannte Anfang September in die Fahrbahndecke gebohrt hatten”, seien sichergestellt worden…

Gesucht wurde gemäß Durchsuchungsbeschluß wegen “Sachbeschädigung” nach “Bohrgerät und Bohrrückständen”. “Sichergestellt” wurden 3 leere 10-Liter-Wasserkanister, ein plattgetretenes “Haribo”-Bonbon aus dem Auto des Betroffenen, und uralte Sandreste. Davon aber ist kein Wörtchen in der Lokalzeitung zu lesen.

15 Herren des Morgengrauens in Zivil standen pünktlich um 7 Uhr vor der Tür und wedelten mit dem Haussuchungsbefehl, durchsuchten des Hausbesitzers und Freundin Privatgemächer, Auto, sowie Nebengebäude, Werkstatt und Holzschuppen. Die Zufahrt zum Ort wurde von Polizeiwagen erstmal abgesperrt, damit möglichst keine Unterstützer dem Betroffenen Mut machen konnten. Doch die leben als Nachbarn im Dorfe selbst, und auch andere wissen, wie und wo es langgeht, so daß schließlich 20 Menschen den Durch-Suchenden nicht geheuer vorkamen. Schnell war dann auch die uniformierte Poliezi am Ort.

Noch bevor die Anwältin des Betroffenen es bis zu seiner Wohnung geschafft hatte, war er bereits eingeladen und in die Polizeikaserne nach Lüchow geschafft worden - zur Erkennungsdienstlichen Behandlung. Die Anwältin, die sofort hinterhergeeilt war, wurde nicht zu ihrem Mandanten vorgelassen, mit der Begründung, dieser sei gar nicht dort. Erst nachdem Fotos und Fingerabdrücke für die Akte erfaßt waren, durfte sie zu ihrem Mandanten. Damit hatte der Widerspruch gegen die ED-Behandlung keine aufschiebende Wirkung mehr - das, was sie wollten, hatten die Hüter des Rechts bereits im Deckel…

Wendland, in den Vor-CASTOR-Tagen.

Grundrechte? Gelten derzeit nicht mehr.

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